Wir verweisen auf die Stellungnahme des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e. V. zur aktuellen Diskussion über die geschlossene Unterbringung in Sachsen:
„Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. lehnt diese Forderung entschieden ab.
Richtigerweise weist das Sozialministerium darauf hin, dass es keine geschlossene Unterbringung in der sächsischen Jugendhilfe gibt. Das geht auf lange und intensive Debatten in der Jugendhilfe und auf einen geltenden Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zurück. Ein Grund für eine Abweichung von diesem Beschluss ist nicht ersichtlich.“ Weiterlesen
