Zur Aktuellen Debatte auf Antrag der CDU „Wenn der Rechtsstaat zu spät kommt – Jugendstrafrecht reformieren – Verantwortung klar regeln – aktuelle Herausforderungen angehen“ erklärt die jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Juliane Nagel:
„Ich bin wütend über diese Scheindebatte, mit der die CDU Handlungsfähigkeit vortäuscht. Statt das Thema mit der nötigen Komplexität und Sensibilität anzugehen, vermischt sie Jugendhilfe und Strafrecht – und fordert, das Strafmündigkeitsalter abzusenken. Alle, die sich fachlich mit der Materie beschäftigen, sagen: Das wäre die Abkehr vom kinderrechtsorientierten Handeln und sehr wahrscheinlich wirkungslos.
Die Festlegung des Strafmündigkeitsalters auf 14 Jahre 1923 war eine zivilisatorische Entscheidung, die Abkehr vom autoritären Strafdenken gegenüber Kindern. Die Nationalsozialisten setzten die Grenze außer Kraft, nach 1945 wurde sie reaktiviert. Wir stellen das Kindeswohl, den Hilfebedarf junger Menschen und die Erziehungskompetenz von Eltern ins Zentrum und wollen die Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen.
Die Gründe für delinquentes Verhalten junger Menschen sind vielfältig und individuell. Für Kinder unter 14 Jahren stellt das SGB VIII Instrumente bereit: Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung – notfalls mit familiengerichtlicher Unterstützung. Dafür braucht es weder das Strafrecht noch geschlossene Unterbringung, die Justizministerin Constanze Geiert ins Spiel bringt. Wenn Gerichte entscheiden, darf es nur um das Kindeswohl gehen – und die Prüfung milderer Mittel. Das geschieht viel zu selten. Haben wir die Erfahrungen der DDR-Jugendwerkhöfe wirklich aufgearbeitet? Einrichtungen für die geschlossene Unterbringung von Kindern existieren in Sachsen nicht und das soll so bleiben.
Schuldunfähig ist, wer bei der Tatbegehung unter 14 Jahre alt ist. Kinder sind nicht reif, das Unrecht einer Tat einzusehen und so zu handeln. Von 14 bis 18 Jahren wird eine Einsichtsfähigkeit angenommen, daher können Jugendliche strafrechtlich verantwortlich sein – jedoch nach dem Jugendstrafrecht. Die moderne Strafrechtspflege nimmt diese Differenzierungen vor, weil sie dem Menschenwürdegrundsatz verpflichtet ist. Das müsste auch die Staatsministerin wissen, die jetzt den Weg für eine niedrigere Strafrechtsgrenze bereiten will. Bei ihrer Befragung im Landtag im Juni 2025 hatte sie sich noch deutlich davon distanziert.
Die Zahl von Straftaten durch Kinder ist gestiegen. Der Periodische Sicherheitsbericht spricht von einem Corona-bedingten Nachholeffekt entwicklungstypischer Normüberschreitungen. Hinzu kommen ein verrohter Diskurs, Krisen, Gewalterfahrung. Kinder stellen aber bei Gewaltstraftaten einen verschwindend geringen Anteil der Tatverdächtigen, nur ein sehr kleiner Teil aller Kinder wird straffällig. Die CDU stellt sie dennoch unter Generalverdacht und lenkt von eigenem Versagen ab: Die Jugendhilfe darbt, Prävention wird gekürzt, Kinder- und Jugendpsychiater sind überlastet, Schulen am Limit. Kinder brauchen frühe Hilfe, keinen frühen Knast!“
